2.2 In der Klageantwort vom 14. Mai 2018 schloss die Beklagte auf kostenfällige Abweisung der Klage (act. 24). In der Replik vom 1. Oktober 2018 (act. 27) und der Duplik vom 29. Januar 2019 (act. 31) hielten die Parteien im Wesentlichen an ihren Standpunkten fest. Am 4. März 2019 reichte der Kläger noch eine Stellungnahme zu Dupliknoven ein (act. 34), zu der sich die Beklagte im Rahmen des unbedingten Replikrechts mit Eingabe vom 25. März 2019 äusserte (act. 37).