2.1 Mit Eingabe vom 25. September 2017 reichte der Kläger beim Kantonsgericht Zug gegen die Beklagte Klage ein (act. 1), mit welcher er von der Beklagten in erster Linie die Rückzahlung der Summe von EUR 60 Mio., eventualiter USD 65'258'760.00, verlangte (Rechtsbegehren Ziff. 1 lit. a). Die Beklagte habe ihn – arglistig und in der Absicht sich zu bereichern – über ihre wahren Motive für die Eingehung des RSA getäuscht und ihn so veranlasst, dieses zu unterzeichnen und den genannten Betrag zu überweisen. Im Weiteren forderte der Kläger von der Beklagten auch die Rückzahlung von CHF 90'304.50, EUR 89'927.14 sowie USD 58'100.00 (Ziff.