1.6 Mit E-Mail vom 2. November 2016 liess der Kläger der Beklagten über seinen Rechtsanwalt mitteilen, dass er das RSA wegen arglistiger Täuschung ("[…] on the grounds that you have maliciously misled Dr. A.________ […]") anfechte. Im Weiteren wurde festgehalten, dass der Kläger die Rückzahlung der unter dem RSA erfolgten Zuwendungen fordere und die Geschenke widerrufe, die er seit dem 31. Dezember 2014 der Beklagten gemacht habe (act. 1/81).