Grundstücke war bereits am 3. Dezember 2015 abgeschlossen und öffentlich beurkundet worden. Dieser Vertrag wurde mit öffentlich beurkundetem Vertrag vom 23. Dezember 2015 bezüglich des Kaufpreises noch abgeändert, sodass er mit dem RSA übereinstimmte (act. 1/35 und 1/36). Für die I.________ LLC handelte bei der Unterzeichnung beider Verträge R.________ und für die Q.________ AG S.________. Beide fungierten dabei als vollmachtlose Stellvertreter nach deutschem Recht. Damit das Geschäft gültig wurde, war bei beiden Vertragsparteien eine nachträgliche Genehmigung nötig.