{"Signatur": "ZG_OG_001", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2023-09-12", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_001_Z1-2021-20_2023-09-12.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/Z1_2021_20_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaacb5ebdb0303bb254c214ac747caf49d86c1633cf37bc0ddbc74124f7019618ed2f07485c189287d19612bbb391e0d3b8?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaacb5ebdb0303bb254c214ac747caf49d86c1633cf37bc0ddbc74124f7019618ed2f07485c189287d19612bbb391e0d3b8&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=Z1_2021_20", "Checksum": "daf99eca5884edb1f3ee924424d80962"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["Z1 2021 20"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Zivilabteilung 12.09.2023 Z1 2021 20"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug Obergericht Zivilabteilung 12.09.2023 Z1 2021 20"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo Obergericht Zivilabteilung 12.09.2023 Z1 2021 20"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Zivilabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug Obergericht Zivilabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo Obergericht Zivilabteilung"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "I. Zivilabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Forderung | unerlaubte Handlungen"}], "ScrapyJob": "446973/80/208", "Zeit UTC": "25.03.2026 03:50:09", "Checksum": "1c6988cea333609fc98962813654a825", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Zivilabteilung 12.09.2023 Z1 2021 20\nRegeste:\nForderung | unerlaubte Handlungen\n\n2.2 Die vom Kläger behauptete Täuschung sei vor allem anhand der eingereichten Tabellen und\nE-Mails sowie der Aussagen der Zeugin U.________ [der Geschäftsführerin des Hotels\nX.________] zu beurteilen. Mit E-Mail vom 30. Juni 2016 habe U.________ der Beklagten eine Excel-Tabelle zukommen lassen. Am Anfang dieser Tabelle stehe \"Need to add\", und\ndann \"Extras l ________ shoes, Hemd, sewing l 747.14\", \"Cash I Gold. Hirsch I 2'000.00\",\n\"________ l Bradley l 1'680.00\", \"Cash I Addition I 15'000.00\", \"________ I Jewellery (incl.\nBlue earrings) I 40'500.00\" und \"________ I Reverse jewellery I 15'000.00\", wobei ein Gesamtbetrag von 74'927.14 resultiere. Anschliessend folgten zahlreiche Rechnungspositionen,\ndie in die folgenden Spalten eingeteilt seien: \"Rechnungssteller\", \"Bemerkung\", \"real amount\",\n\"suggestion\", \"… adds up to 74'927.14\". Der Betrag von 74'927.14 entspreche jener Summe\nin Euro, um welche die Beklagte die Gesamtrechnung der Geburtstagsfeier des Klägers in\neinem ersten Schritt erhöht haben solle (in einem zweiten Schritt solle eine zusätzliche Erhöhung um EUR 15'000.00 vorgenommen worden sein). In einer anderen Excel-Tabelle seien\nsämtliche Positionen aufgeführt, bezüglich welcher die Beklagte U.________ angewiesen\nhaben solle, die Gesamtrechnung zu Lasten des Klägers zu erhöhen. Der dort resultierende\nGesamtbetrag von EUR 89'927.14 entspreche der Summe von EUR 74'927.14 und\nEUR 15'000.00. Die dem Kläger von U.________ am 4. Juli 2016 übermittelte Schlussrechnung für seine Geburtstagsfeier belaufe sich auf EUR 858'788.06 (exkl. Bonus Mitarbeiter Hotel X.________ von EUR 59'000.00). Die Schlussrechnung umfasse mehr als 100\nRechnungspositionen, welche tabellarisch aufgelistet worden seien. Die Rechnungspositio-\nSeite 49/59\n\nnen entsprächen bezüglich \"Rechnungssteller\" (z.B. Residenz zu G.________, Schloss\nAD.________, Golfclub AE.________, ________ Druckerei etc.) und \"Bemerkung\" vollständig\nsowie betreffend \"Betrag inkl. Steuer\" teilweise den Angaben gemäss E-Mail von U.________\nan die Beklagte vom 30. Juni 2016. Am 18. Juli 2016 habe U.________ dem Kläger mitgeteilt,\ndass noch ein Betrag von EUR 578'352.32 offen sei. Der Kläger habe deshalb gleichentags\neine Überweisung von EUR 600'000.00 veranlasst.\n\n2.3 U.________ habe als Zeugin ausgesagt, die Tabelle in act. 1/58 habe sie erstellt. Sie habe\nder Beklagten diese Tabelle am 30. Juni 2016 zukommen lassen, da die Beklagte noch einen\nBlick darauf habe werfen wollen, um zu sehen, ob es Sinn ergebe und schlüssig sei. Unter\n\"real amount\" seien diejenigen Beträge aufgeführt worden, die von den Anbietern tatsächlich\nin Rechnung gestellt worden seien. Daneben habe sie eine weitere Spalte \"suggestion\" eingefügt. Hier habe sie (U.________) die von der Beklagten mitgeteilten erhöhten Beträge aufgeführt. Dann gebe es eine Differenz zwischen der tatsächlichen Summe und der \"suggestion\". Die Differenz habe denjenigen Betrag ergeben sollen, den sich die Beklagte gewünscht\nhabe. Hinter den Beträgen in der Spalte \"Differenz\" stünden keine effektiven Leistungen. Die\nBeträge, welche in der Spalte ganz rechts stünden, hätten die Summen der Positionen \"Extras\" bis \"________\", \"Reserve jewellery\" unter dem Titel \"Need to add\" abdecken sollen. Die\nBeklagte habe sie angewiesen, diese Rechnungspositionen zu erhöhen. Bei den Beträgen,\ndie in der Spalte \"Betrag inkl. Steuer\" der an den Kläger gesandten Gesamtrechnung enthalten seien, handle es sich um die erhöhten Beträge. Wenn der Kläger gesagt hätte, er wolle\ndie einzelnen Rechnungen sehen, hätte sie (die Zeugin) dem Kläger diese natürlich zeigen\nmüssen. Effektiv seien ihm die Rechnungen aber nicht vorgelegt worden. Auf die Frage,\nweshalb gewisse Positionen aus der Tabelle act. 1/58 nicht mit denen in der Schlussrechnung act. 1/62 übereinstimmen würden, habe die Zeugin ausgeführt, die Erstellung der Ex-\ncel-Tabelle habe sich über einen Monat hingezogen. In dieser Zeit sei noch die Aufforderung\ngekommen, \"Reservesummen zu kreieren\", beispielsweise EUR 15'000.00 für die Firma\n\"________\". Sie habe von der Beklagten die Anweisung erhalten, die Beträge nochmals zu\nerhöhen. Auch die Tabelle in act. 1/57 habe sie (die Zeugin) erstellt und sei auf ihrem Computer abgespeichert gewesen. Die Position \"Reserve jewellery\" mit EUR 15'000.00 sei noch\ndazugekommen, weshalb es [das Total] auf EUR 89'927.14 gekommen sei. \"Cash I Addition\"\nsei das Codewort für Cash gewesen. In der Summe hätten diese zwei Positionen \"Cash I\nAddition I 15 000,00\" EUR 30'000.00 ergeben. \"Jewellery\" beziehe sich auf die Firma\n\"________\". In Wirklichkeit wäre es sogar ein höherer Betrag gewesen, aber sie (die Zeugin)\nhabe einen Nachlass verhandeln müssen. So sei es zu den Beträgen von 40'500.00\n(\"________ I Jewellery [inkl. Blue earrings]\") und 15'000.00 (\"________ I Reserve jewellery)\ngekommen.\n\n"}