Zum anderen ist die Thematik des "wichtigen Grundes" im Zusammenhang mit Art. 404 OR nur insofern von Interesse, als sich die Frage stellt, ob die (teilweise) Auflösung des Vertrags durch die Beklagte zur Unzeit erfolgt und sie daher zum Ersatz eines der Klägerin allenfalls verursachten Schadens verpflichtet ist (Art. 404 Abs. 2 OR; Urteil des Obergerichts Zürich NP180028-O/U vom 2. Mai 2019 E. 3.2.1).