Schliesslich seien auch noch die rund 15 Stunden zu berücksichtigen, welche die Klägerin für Kontakte mit ihrem Rechtsvertreter wegen des Vorgehens der Beklagten habe aufwenden müssen. Nach dem Gesagten resultiere ein Anspruch der Klägerin gegenüber der Beklagten von (mindestens) CHF 30'000.00. Darüber hinaus seien der Klägerin die Anwaltskosten für die Beratung und Unterstützung durch ihren Rechtsvertreter im Zeitraum von Februar 2017 bis zu H.________s Schulabschluss im Juni 2017 in einem angemessenen Umfang von CHF 8'000.00 zu ersetzen, zumal diese anwaltlichen Bemühungen allesamt im