All dieser Aufwand habe selbstredend nichts mit geläufigen Kontakten einer Mutter mit der Schule der eigenen Kinder zu tun und gehe weit über die (gewöhnlichen) Aufgaben eines Elternteils hinaus. Der genaue Umfang der persönlichen Bemühungen und Aufwendungen der Klägerin (insbesondere zur Bewältigung des schulinternen Rekursverfahrens, aber auch im Zusammenhang mit der Organisation einer neuen Beherbergung für ihre Tochter und vielem mehr) lasse sich rückblickend selbstredend nicht mehr feststellen.