Hinzu seien unzählige Telefonate und mehrere Besprechungen mit fachlich versierteren Personen gekommen, ohne die es der Klägerin gar nicht möglich gewesen wäre, sich gegen die offensichtlich von Anfang an juristisch professionell beratene Beklagte zu wehren. All dieser Aufwand habe selbstredend nichts mit geläufigen Kontakten einer Mutter mit der Schule der eigenen Kinder zu tun und gehe weit über die (gewöhnlichen) Aufgaben eines Elternteils hinaus.