Das Rekursverfahren habe sich für die Klägerin in der Folge sehr umständlich und äusserst anstrengend gestaltet, zumal ihr die Beklagte immer wieder prozessuale Hindernisse in den Weg gelegt habe. Von März bis Mai 2017 habe sie allein für das Rekursverfahren Rechtsschriften, Briefe und E-Mails im Umfang von etwa 25 "kleinschriftigen" Seiten verfasst. Hinzu seien unzählige Telefonate und mehrere Besprechungen mit fachlich versierteren Personen gekommen, ohne die es der Klägerin gar nicht möglich gewesen wäre, sich gegen die offensichtlich von Anfang an juristisch professionell beratene Beklagte zu wehren.