ihr sei nicht einmal mitgeteilt worden, worin ihr angebliches Fehlverhalten bestanden haben solle. Stattdessen sei sie kurz vor den Maturitätsprüfungen nach fragwürdiger Dauerüberwachung und in demütigender Weise aus ihrer gewohnten Wohn- und Lernumgebung weggewiesen worden. Demzufolge sei sie auch aus der bestehenden Lerngruppe verbannt worden und habe im Folgenden alleine in einem Hotel in der Stadt F.________ wohnen müssen.