__ jedoch im Besitz einer von der "Schulkrankenschwester" ausgestellten Absenzerlaubnis gewesen. Überdies habe H.________ die Hausmutter damals per Mobiltelefonmitteilung darüber informiert, dass sie sich auf den Nachhauseweg gemacht habe. In der Folge habe die Klägerin die Hausmutter (sowie den Rektor) auch noch direkt kontaktiert und mitgeteilt, dass sie H.________ abholen und sicher nach Hause bringen Seite 18/27