und deren vorgängige Ankündigung per E-Mail vom 18. Juli 2016, wonach H.________ trotz Verwarnung gegen die bei der Beklagten geltenden Regeln verstossen habe. Konkret sei H.________ vorgeworfen worden, sie habe bei ihrer Abreise aus dem Internat zum Ende des Schuljahres im Juni 2016 ihr Zimmer in unaufgeräumtem Zustand an die Hauseltern übergeben und den Campus ohne Mitteilung verlassen, was die Klägerin stets detailliert bestritten habe.