Ein Internatsbetrieb dürfe sich somit nicht ohne Weiteres vom Vertrag lösen und sich seiner Pflichten entledigen. Andernfalls bestünde für die Eltern keinerlei (Planungs-)Sicherheit und sie müssten in unzumutbarer Weise stets befürchten, dass ihr Kind mitten in der Ausbildung von einem Tag auf den anderen ohne triftigen Grund von der Schule bzw. dem Internat ausgeschlossen werden könnte.