So sei dort die Vertragskündigung von einer erwachsenen Frau erklärt worden, die eine freiwillige höhere Ausbildung an einer Hotel- und Tourismus-Management-Fachschule absolviert habe und nicht – wie hier – von einer Internatsschule, welcher Kinder für längere Zeit zur schulischen Grundausbildung bis zu einem Erstabschluss auf Sekundarstufe II (Matura) und Beherbergung sowie überdies zur Betreuung und auch Erziehung anvertraut würden. Der vorliegende Vertrag könne nur solange gehörig und sinnvoll erfüllt werden, wie das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und dem Ausbildungsbetrieb gewährleistet sei.