Der Sachverhalt im Urteil 4A_141/2011 weise kaum Parallelen zum vorliegenden Fall auf. So sei dort die Vertragskündigung von einer erwachsenen Frau erklärt worden, die eine freiwillige höhere Ausbildung an einer Hotel- und Tourismus-Management-Fachschule absolviert habe und nicht – wie hier – von einer Internatsschule, welcher Kinder für längere Zeit zur schulischen Grundausbildung bis zu einem Erstabschluss auf Sekundarstufe II (Matura) und Beherbergung sowie überdies zur Betreuung und auch Erziehung anvertraut würden.