In diesen Punkten ist der erstinstanzliche Entscheid ebenfalls unangefochten geblieben. Schliesslich hat die Klägerin in der Berufung den für persönliche Aufwendungen geltend gemachten Schadenersatz von CHF 45'000.00 auf CHF 30'000.00 reduziert, was als teilweiser Klagerückzug zu qualifizieren ist.