1.2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten werden wie folgt festgesetzt: CHF 9'000.00 Entscheidgebühr Die Gerichtskosten werden der Klägerin auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss von CHF 6'000.00 verrechnet. Der Fehlbetrag von CHF 3'000.00 wird von der Klägerin nachgefordert. 3. Die Klägerin hat der Beklagten eine Parteientschädigung von CHF 13'918.05 (MWST inbegriffen) zu bezahlen. 4. [Rechtsmittelbelehrung]"