In der Klageantwort vom 2. September 2019 schloss die Beklagte auf kostenfällige Abweisung der Klage (act. 5). 5.2 Am 29. Oktober 2019 wurden die Klägerin sowie M.________, Präsident des Verwaltungsrats und Direktor der Beklagten, zur Sache befragt (act. 9). An der anschliessenden Instruktionsverhandlung (ohne Ergänzung des Sachverhalts gemäss Art. 226 Abs. 2 ZPO) kam keine Einigung zustande (act. 9).