4. In der Folge besuchte H.________ das ________ Gymnasium der Beklagten als "Tagesschülerin" und bestand im Juni 2017 die Maturitätsprüfungen. 5.1 Mit Eingabe vom 9. Juli 2019 reichte die Klägerin beim Kantonsgericht Zug gegen die Beklagte eine Klage auf Zahlung von CHF 98'292.00 zuzüglich Zins von 5 % seit dem 1. Juli 2017 ein. Zur Begründung machte sie zusammengefasst geltend, dass ihr im Zusammenhang mit den Suspendierungen und der Kündigung des Schulvertrags sowie dem Aufenthalt H.________s an der Schule und im Internat der Beklagten sowohl Rückforderungs- wie auch Schadenersatzansprüche im beantragten Umfang zustünden (act. 1).