Unter Würdigung aller Umstände und insbesondere der Tatsache, dass den für Jan./Feb. 2017 dokumentierten Regelverstössen bzw. inakzeptablen Verhaltensweisen bereits eine befristete Suspendierung vorausgegangen war, ist der Entscheid der definitiven Campus-Suspendierung (unter ausdrücklichem Verzicht auf einen Schulausschluss bis Ende Schuljahr zur Wahrung der Verhältnismässigkeit) im Rahmen des der Schulleitung zustehenden Ermessensspielraums und insofern nicht zu beanstanden […]" (act. 17/23). Seite 11/27