"Weder in Ihrer Stellungnahme vom 18. April 2017 noch in Ihrem Schreiben vom 3. Mai 2017 führen Sie Gründe an, welche die Richtigkeit der Einträge [im Behaviour Management Log] in Zweifel zu ziehen vermögen. Unter Würdigung aller Umstände und insbesondere der Tatsache, dass den für Jan./Feb.