1. Der Entscheid der Schulleitung betreffend Suspendierung aus dem Internat bis Ende Schuljahr 2017 sowie die Kündigung des Vertrags per Ende Schuljahr wird bestätigt. 2. H.________ wird antragsgemäss erlaubt, bei Bedarf bis 18.56 Uhr im ________ zum Zwecke des Studiums zu verweilen. Im Übrigen gelten für H.________ bezüglich Aufenthalt auf dem Institutsgelände und Nutzung der Infrastruktur die Regelung für Tagesschüler […]" (act. 1/9).