Durch die Suspendierung aus dem Internat kann H.________ bis zur Maturaprüfung die Schule des Instituts weiterhin wie eine Tagesschülerin besuchen. Insofern überwiegt das Interesse des Instituts, einen nach den geltenden Regeln geordneten Schul- und Institutsalltag für alle Schüler/innen und Mitarbeiter/innen gewährleisten zu können, gegenüber dem Interesse von H.________, auf dem Campus wohnen und damit keinen Schulweg zurücklegen zu müssen bzw. an anderen Veranstaltungen des Campuslebens wie bspw. Sportaktivitäten teilzunehmen.