2. Vorliegend rechtfertigt insbesondere die Häufigkeit der Regelverstösse die angeordnete Massnahme. Durch das mehrfach unkooperative Verhalten sowie die mangelnde Einsicht bzw. fehlende Besserungsabsicht tut H.________ ihre Ablehnung gegenüber dem Institut bzw. dessen Mitarbeiter deutlich kund und macht aus Sicht des Instituts eine geordnete und ungestörte Gestaltung des Schulalltags und des Campuslebens unter Einbezug von H.________ unzumutbar bzw. unmöglich.