"1. Der Sachverhalt hinsichtlich der Gründe, die zum Suspendierungsentscheid geführt haben, ist durch das Managing behaviour log erstellt. Es gibt vorliegend keinen Grund, an der Richtigkeit der Einträge des Managing behaviour logs zu zweifeln. Insofern bildet dieses Dokument die Grundlage für die Beurteilung der angeordneten Massnahme.