Gemäss dem "Behaviour Management Log Jan./Febr. 2017", welches die Regelverstösse zusammengefasst darstellt, soll sie im Weiteren das Ablegen einer Nachprüfung am 1. und 3. Februar 2017 verweigert haben, da sie sich ungerecht behandelt gefühlt habe (act. 1/6). 3.6.2 In der Folge schloss der Direktor der Beklagten H.________ mit Schreiben vom 28. Februar 2017 per 3. März 2017 vom Internat aus ("Suspendierung") und kündigte den Vertrag per 30. Juni 2017 (act. 1/8). Im Schreiben hielt er unter anderem Folgendes fest: