3.3.4 Nachdem die Parteien am 23. August 2016 ein Gespräch führten, hielten der Direktor, der Rektor und der Internatsleiter der Beklagten an der angekündigten schriftlichen Verwarnung fest, welche sie mit Schreiben vom 6. September 2016 wie folgt aussprachen (act. 23/10):