H.________ hat am Freitagnachmittag eine Stunde auf Hausmutter ________ gewartet, mit ihr den Checkout gemacht, den Ausgang unterschrieben bekommen und sie wurde ausdrücklich angewiesen, die Sachen im Zimmer zu lassen, da der "storage room" erst umgeordnet werden müsse, bevor neue Kisten hineingebracht werden." 3.3.3 Mit E-Mail vom 18. August 2016 liess sich der Direktor der Beklagten hierzu unter anderem wie folgt vernehmen (act. 23/9):