Unsere Schulordnung sieht für diesen Fall vor, dass die Schülerinnen und Schüler zur Krankenschwester gesendet werden, die in Koordination mit den Eltern weitere ärztliche Untersuchungen bzw. Behandlung veranlasst. Im Fall der kurzzeitigen Ohnmacht haben Sie sich gegen einen Beizug eines Arztes (Notfall) bzw. weitere medizinische Abklärungen ausgesprochen. Es liegen uns auch nach mehrfachen Anfragen keinerlei Informationen zum Gesundheitszustand von H.________ vor. Aus diesem Grunde können wir keinerlei Verantwortung für die Gesundheit von H.________ übernehmen.