Wir hoffen inständig, dass diese Massnahme H.________ zur Einsicht und Änderung ihres Verhaltens bewegt. Bei weiteren Verstössen gegen die Schulordnung müssten wir ein Ultimatum aussprechen, welches die letzte Massnahme vor einem Schulverweis darstellen würde. […]" 3.2 Mit Schreiben vom 13. Juni 2016 drohten der Direktor, der Rektor und der Internatsleiter der Beklagten im Sinne eines Ultimatums die Suspendierung H.________s von der Schule und vom Internat an und hielten Folgendes fest (act. 23/6):