7.8 Strafen Alle disziplinarischen Massnahmen werden mit pädagogischem Augenmass verhängt, sind auf 18 Schulwochen befristet und haben zum Ziel, das Fehlverhalten eines Schülers zu sanktionieren. In jedem Falle muss der Schüler eine Woche Sozialdienst leisten. Die Schule bespricht bedeutendere Vorfälle im Extended Board und anschliessend mit dem betroffenen Schüler und begleitet den Fehlbaren während der Dauer der Sanktion. Die folgenden Sanktionen sind auf Beschluss des Extended Board vorgesehen: