2.1 Gemäss den von den Parteien übernommenen "Aufnahmebestimmungen" der Beklagten beträgt das jährliche "Schul-/Pensionsgeld" für die Klassenstufe "Gymnasium 1-6" in einem "Intern Doppelzimmer" CHF 53'800.00 und beinhaltet das Schulgeld, die Verpflegung, die Unterkunft und Betreuung, die Benützung der Mediathek und der Sportanlagen sowie die hausinterne Pflege bei kurzfristigen Erkrankungen (act. 23/3; Ziff. 5.3 f.). Der Austritt eines Schülers kann nur auf Ende eines Semesters erfolgen; bei nicht rechtzeitiger Abmeldung wird das "Schul-/Pensionsgeld" "im Sinne einer Konventionalstrafe" nicht zurückbezahlt.