{"Signatur": "ZG_OG_001", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-07-22", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_001_Z1-2021-19_2022-07-22.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/Z1_2021_19_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa87ad6c1883375c16d599d7d5d0634c0766d0a305e0cd863811d72094040f658b8afe74c5e9a6d2cd813428d2a1451e01?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa87ad6c1883375c16d599d7d5d0634c0766d0a305e0cd863811d72094040f658b8afe74c5e9a6d2cd813428d2a1451e01&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=Z1_2021_19", "Checksum": "e1936cce43d4a3d8258a7d80efbb398c"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["Z1 2021 19"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Zivilabteilung 22.07.2022 Z1 2021 19"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug Obergericht Zivilabteilung 22.07.2022 Z1 2021 19"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo Obergericht Zivilabteilung 22.07.2022 Z1 2021 19"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Zivilabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug Obergericht Zivilabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo Obergericht Zivilabteilung"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "I. 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Verstösse gegen die Schulordnung nicht zu ahnden.\nSeite 7/27\n\nWenn dies aus Sicht Ihrer Ärztin kontraproduktiv für H.________s Verhalten ist,\nmüssen wir Ihnen empfehlen, an eine Schule mit einem individualisierteren und\nintensiveren Betreuungsprogramm zu wechseln bzw. einen Time-Out in Erwägung zu\nziehen, in dem H.________ mit diesen Herausforderungen umzugehen lernt […] Für die\nFrage der Abreise ist die Klärung einfach, so würde ich H.________ bitten, den unterschriebenen Ausgangszettel einzureichen, der entsprechend ausgefüllt worden wäre\n[…]\"\n\n3.3.4 Nachdem die Parteien am 23. August 2016 ein Gespräch führten, hielten der Direktor, der\nRektor und der Internatsleiter der Beklagten an der angekündigten schriftlichen Verwarnung\nfest, welche sie mit Schreiben vom 6. September 2016 wie folgt aussprachen (act. 23/10):\n\n\"Wie bereits in unserer E-Mail vom 18. Juli 2016 ausgeführt und am 23. August 2016\n[…] persönlich besprochen, sehen wir uns gezwungen, H.________ für die Vorfälle um\nihre Abreise aus dem Internat zum Ende des vergangenen Schuljahres eine schriftliche\nVerwarnung auszusprechen, die wir Ihnen hiermit bestätigen. Wie Sie uns in unserem\nGespräch mitgeteilt haben, ist H.________ bereits über diese Massnahme in Kenntnis\ngesetzt und akzeptiert diese, trotz anderer Sichtweise auf die dokumentierten\nGeschehnisse.\n\nGemäss unserer Schulordnung bleibt die schriftliche Verwarnung für 18 Schulwochen\nbestehen, d.h. sie läuft bis zum 27. Januar 2017. Während dieser Zeit darf H.________\nkeine weiteren Verstösse gegen die Schulordnung begehen, da wir sonst hierfür ein\nUltimatum aussprechen müssten, welches auch mit einer zeitweisen Suspendierung\nvon der Schule einhergehen kann.\"\n\n3.4 Mit E-Mail vom 15. November 2016 teilte der Direktor der Beklagten der Klägerin Folgendes\nmit (act. 23/12):\n\n\"Nachdem H.________ im Internat am gestrigen Montag nach zweimaligen Wecken\nnicht zum Frühstück erschien, verliess H.________ gestern Morgen mitten in einer\nMathematikstunde kommentarlos den Unterricht, um die Krankenstation aufzusuchen.\nDort erreichte ________ Ihre SMS, dass H.________ die Erlaubnis erteilt werden soll,\nnach Hause zu kommen. Zuvor hat der Rektor des Gymnasiums, K.________, Ihren\nUrlaubsantrag bewilligt, damit H.________ am heutigen Abend [am Geburtstagsfest]\nihres Bruders L.________ teilnehmen kann. Aufgrund der schlechten psychischen\nVerfassung – ein körperliches Leiden konnte auf der Krankenstation nicht festgestellt\nwerden – hat K.________ eingewilligt, dass H.________ erst heute Abend nach dem\nGeburtstagsfest ihres Bruders ________ zurückkehren muss [vgl. act. 23/11].\n\nDas nun seit längerem wieder auftretende negative Sozialverhalten von H.________ im\nInternat aber auch im Unterricht sorgt für eine destruktive Arbeitsatmosphäre, v.a. in\nFächern wie Deutsch, Französisch, Mathematik, Ergänzungsfach BG, History und\nSchwerpunktfach W&R und hat mittlerweile ein so problematisches Ausmass\nangenommen, dass wir, sollte sich ihr Verhalten nicht unmittelbar verbessern, erneut\nüber eine temporäre Suspendierung von H.________ entscheiden werden. Wir raten\nIhnen dringend, H.________ entsprechende Hilfe zur Verfügung zu stellen, damit sie\nwieder in der Lage ist, Anstand und Respekt gegenüber ihren Lehrpersonen,\nMitschülerinnen und Mitschülern sowie dem lnternatspersonal wahrzunehmen und sich\nan die Schulordnung zu halten.\n\nZu diesem Zweck würden wir H.________ gerne mit einer Beurlaubung bis Ende der\nWoche unterstützen, bevor sie am Montag, den 21.11.2016, ihre Maturaarbeit\nplangemäss präsentieren soll. Damit H.________ schulisch nicht in Rückstand geriete,\nSeite 8/27\n\nkönnten ihr die Lehrpersonen die nötigsten Arbeiten übermitteln. Kehrt H.________\nheute Abend ins Internat zurück, muss sie sich bewusst sein, dass sie, falls sich ihr\nVerhalten bis Ende der Woche nicht ändern sollte, nach der Präsentation der\nMaturaarbeit suspendiert werden würde. Sollte sich H.________s Verhalten in oben\ngenannten Bereichen über die kommenden Wochen nicht massgeblich und nachhaltig\nverbessern, wären wir gezwungen für H.________ anfangs Dezember das Ultimatum\nauszusprechen. Die beiden letzten Schulwochen im Dezember vor den Weihnachtsferien wären für H.________ eine Evaluationszeit, in welcher sie beweisen kann, dass\nsie sich in ihrem verbleibenden knapp halben Jahr bis zur hoffentlich erfolgreichen\nMatura an die Erwartungen an ihr Verhalten in Internat und Unterricht und die Schulordnung halten kann.\"\n\n"}