{"Signatur": "ZG_OG_001", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-07-22", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_001_Z1-2021-19_2022-07-22.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/Z1_2021_19_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa87ad6c1883375c16d599d7d5d0634c0766d0a305e0cd863811d72094040f658b8afe74c5e9a6d2cd813428d2a1451e01?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa87ad6c1883375c16d599d7d5d0634c0766d0a305e0cd863811d72094040f658b8afe74c5e9a6d2cd813428d2a1451e01&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=Z1_2021_19", "Checksum": "e1936cce43d4a3d8258a7d80efbb398c"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["Z1 2021 19"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Zivilabteilung 22.07.2022 Z1 2021 19"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug Obergericht Zivilabteilung 22.07.2022 Z1 2021 19"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo Obergericht Zivilabteilung 22.07.2022 Z1 2021 19"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Zivilabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug Obergericht Zivilabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo Obergericht Zivilabteilung"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "I. 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Gewalt verherrlichende oder pornographische Darstellungen sind\nverboten […]\nNach dem Frühstück sind die Zimmer aufzuräumen, damit die Zimmerreinigung ohne\nSchwierigkeiten erfolgen kann. Die Abreise erfolgt erst nach Kontrolle der Zimmerordnung durch die Houseparents.\n\n[…]\"\n\n3.1 Mit Schreiben vom 8. Juni 2015 liessen der Direktor sowie der Internatsleiter der Beklagten\nder Klägerin folgende schriftliche Verwarnung zukommen (act. 23/5):\n\n\"Wie Ihnen bereits durch unseren Direktor, I.________, und mündlich durch\nunseren Internatsleiter, J.________, mitgeteilt wurde, hat Ihre Tochter H.________ am\nMontag, den 1. Juni 2015 ein Schild an der Türe ihres Internatszimmers angebracht,\ndurch welches sie sich klar von den Grundwerten unserer Schulgemeinschaft und\n-ordnung distanzierte. Mehrfachen Bitten der Hauseltern, dieses Schild umgehend zu\nentfernen, kam sie nicht nach, so dass das Schild am Schluss auf Weisung des Direktors entfernt wurde. Als H.________ das Fehlen des Schildes bemerkte, suchte Sie das\nBüro der Hauseltern auf, wo sie sich in einer inakzeptablen Art und Weise über diese\nMassnahme beschwerte und beim Verlassen des Büros mehrere Aushangzettel, u.a.\nEvakuationspläne, von der Wand riss und in ihr Zimmer mitnahm.\n\nDieses Verhalten ist die Fortsetzung und weitere Eskalation von H.________s\nVerhalten aufgrund dessen wir bereits vor wenigen Wochen eine mündliche\nVerwarnung verfügen mussten. Wir erwarten von allen unseren Schülerinnen und\nSchülern, dass sie sich an unsere Regeln halten und unser Personal respektieren.\nAufgrund der o.g. Vorfälle sehen wir keine andere Möglichkeit, als H.________ eine\nschriftliche Verwarnung […] auszustossen. Wir hoffen inständig, dass diese\nMassnahme H.________ zur Einsicht und Änderung ihres Verhaltens bewegt. Bei\nweiteren Verstössen gegen die Schulordnung müssten wir ein Ultimatum aussprechen,\nwelches die letzte Massnahme vor einem Schulverweis darstellen würde.\n\n[…]\"\n\n3.2 Mit Schreiben vom 13. Juni 2016 drohten der Direktor, der Rektor und der Internatsleiter der\nBeklagten im Sinne eines Ultimatums die Suspendierung H.________s von der Schule und\nvom Internat an und hielten Folgendes fest (act. 23/6):\n\n\"Wie Sie bereits aus verschiedenen Telefonaten mit unserem Internatsteam über die\nletzten Wochen informiert sind, machen wir uns grosse Sorgen bzgl. des Verhaltens\nIhrer Tochter H.________ in Schule und Internat. Wesentliche Aspekte sind\nH.________s Verhalten in Schule und im Internat, welches häufig nicht im Einklang mit\nunserer Schulordnung steht. Darüber hinaus sorgen wir uns um die gesundheitliche\nSituation H.________s, über die dringender Klärungsbedarf besteht.\nSeite 5/27\n\nKlärungsbedarf bzgl. der gesundheitlichen Situation\n\nLehrpersonen und Internatspersonal ist über die letzten Wochen eine schlechte\nphysische und psychische Verfassung H.________s aufgefallen. Gelegentlich zeigt\nH.________ Schwächeanfälle mit kurzzeitiger Ohnmacht, bspw. am 23. Mai 2016 in\neiner Geographieprüfung. Unsere Schulordnung sieht für diesen Fall vor, dass die\nSchülerinnen und Schüler zur Krankenschwester gesendet werden, die in Koordination\nmit den Eltern weitere ärztliche Untersuchungen bzw. Behandlung veranlasst. Im Fall\nder kurzzeitigen Ohnmacht haben Sie sich gegen einen Beizug eines Arztes (Notfall)\nbzw. weitere medizinische Abklärungen ausgesprochen. Es liegen uns auch nach\nmehrfachen Anfragen keinerlei Informationen zum Gesundheitszustand von\nH.________ vor. Aus diesem Grunde können wir keinerlei Verantwortung für die\nGesundheit von H.________ übernehmen.\n\nBei weiteren gesundheitsbezogenen Problemen von H.________ in diesem Schuljahr\nwerden wir, sofern Sie H.________ nicht innert 4 Stunden aus der Schule abholen\nkönnen, auf Ihre Kosten die Ambulanz verständigen, um eine ärztliche Abklärung und\nBehandlung sicherzustellen. Sollten wir bis zum 1. August 2016 von Ihnen keine\nHintergrundinformationen bzgl. dem Gesundheitszustand von H.________ erhalten,\nwerden wir einer Rückkehr von H.________ ins Internat nicht zustimmen, da wir die\nVerantwortung für ihre Gesundheit nicht übernehmen können.\n\nSituation im ________ Gymnasium\n\n"}