10. Stehen sowohl vermögensrechtliche als auch nicht vermögensrechtliche Fragen im Streit, ist die Beschwerde in Zivilsachen ans Bundesgericht ohne Streitwerterfordernis zulässig (vgl. Urteil des Bundesgerichts 5A_164/2019 vom 20. Mai 2020 E. 1.1 m.H.). Seite 46/47 Urteilsspruch 1.1 Die Berufung wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 1.2 Dispositiv-Ziff. 3.1 des Entscheids des Einzelrichters am Kantonsgericht Zug vom 3. Mai 2021 wird von Amtes wegen wie folgt geändert (Änderungen kursiv):