Angesichts des Umfangs und der Schwierigkeit des vorliegenden Falles rechtfertigt es sich, die Entscheidgebühr für das Berufungsverfahren auf CHF 5'000.00 festzusetzen. Darin enthalten ist auch die Entscheidgebühr für das Berufungsverfahren Z2 2021 25 betreffend vorsorgliche Massnahmen (vgl. Dispositiv-Ziff. 2 im Entscheid vom 22. Juli 2022 im Verfahren Z2 2021 25). Die Entscheidgebühr ist mit dem vom Kläger bereits geleisteten Kostenvorschuss in derselben Höhe zu verrechnen.