9.1 Vorliegend waren sowohl vermögensrechtliche (Kindesunterhalt) als auch nicht vermögensrechtliche Aspekte (Sorgerecht) streitig, sodass es sich insgesamt um eine nicht vermögensrechtliche Angelegenheit handelt (Urteil des Bundesgerichts 5A_1025/2020 vom 30. August 2021 E. 1.3 m.H.). Bei nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten beträgt die Entscheidgebühr CHF 150.00 bis CHF 12'000.00. Dieser Ansatz gilt auch im Rechtsmittelverfahren (§ 11 Abs. 2 und § 15 KoV OG). Angesichts des Umfangs und der Schwierigkeit des vorliegenden Falles rechtfertigt es sich, die Entscheidgebühr für das Berufungsverfahren auf CHF 5'000.00 festzusetzen.