somit als falsch. Umstritten sei, inwiefern diese CHF 10'000.00 (CHF 2'000.00 x 5) mit den Unterhaltsforderungen des Klägers verrechnet werden könnten. Gemäss übereinstimmender Darstellung der Parteien habe zwischen den Kindseltern die Vereinbarung bestanden, dass beide Teile je CHF 2'000.00 auf das Haushaltskonto einzahlen bzw. zur Deckung der Kosten des gemeinsamen Haushalts (ohne Miete) beisteuern würden.