6.2.2.4 Die Vorinstanz hat die Barunterhaltsbeiträge des Klägers je nach Phase auf CHF 2'000.00 bis CHF 2'900.00 festgesetzt. Dabei ergibt sich für die Zeit ab Geburt bis zum Erreichen der Volljährigkeit des Klägers ein gewichteter Durchschnitt von CHF 2'504.00 pro Monat ([4,5 x CHF 2'370.00] + [6 x CHF 2'600.00] + CHF 2'800.00 + [54 x CHF 2'000.00] + [12 x CHF 2'700.00] + [72 x CHF 2'780.00] + [68 x CHF 2'500.00] / 215,5). Der ihm zugesprochene Barunterhalt liegt folglich im Durchschnitt nur minimal unter dem höchsten Betrag, den seine Halbbrüder gemäss Scheidungsurteil vom tt.mm.2012 monatlich erhalten.