Bei beiden habe es sich somit um Kleinkinder mit mutmasslich keinen Hobbies und wenig Kosten für Ferien etc. gehandelt. Dennoch hätten sie bereits damals mit 13,5 % am Bonus des Beklagten partizipiert. Wenn nun beim Kläger aufgrund seines Alters von anderen Parametern ausgegangen werde, so handle es sich dabei um eine willkürliche Ungleichbehandlung.