6 Im Zusammenhang mit der Festlegung der Überschussanteile wirft der Kläger der Vorinstanz zum einen vor, sie habe die Beteiligung der ehelichen Söhne des Beklagten an dessen Bonus falsch berechnet. Zum anderen sei auch die Verteilung des Überschusses nicht korrekt. Seite 38/47 6.1. Zur Berechnung der Bonusbeteiligung ist Folgendes festzuhalten: