5.4 Aufgrund der Vielzahl von Phasen seien jene Phasen, in denen sich keine nennenswerten Unterschiede ergäben, der Praktikabilität wegen zusammenzufassen; in das Existenzminimum werde bei dieser Zusammenfassung nicht eingegriffen. Für die Phasen vom tt.mm.2020 bis 31. Mai 2020 (3,5 Monate; Barunterhalt CHF 2'300.00) und Juni 2020 (1 Monat; Barunterhalt CHF 2'600.00) resultiere ein gewichteter Barunterhaltsbeitrag von rund CHF 2'370.00.