5.3.9 Im August 2032 trete der Kläger in die Sekundarstufe I über, weshalb sein Barbedarf auf CHF 1'472.00 sinke und der Überschuss auf rund CHF 8'950.00 zunehme. Ein Fünftel davon entspreche rund CHF 1'790.00. Die Bedürfnisse des Klägers würden ab diesem Zeitpunkt weiter ansteigen, nebst Kosten für Hobbys und Ferien fielen bspw. solche für Kommunikation und Mobilität an. Die Zürcher Kinderkosten-Tabelle vom 1. Januar 2021 beziffere die Gesamtkosten (ohne Fremdbetreuung, aber mit Kommunikation und Freizeit) für ein Einzelkind Seite 37/47