1'080.00 sei es dem Beklagten möglich, dem Kläger einen durchschnittlichen Überschussanteil von CHF 750.00 zu bezahlen. In Bezug auf die Angemessenheit werde wiederum auf die vorstehenden Erwägungen verwiesen. Der Barunterhaltsbeitrag ab dem der Rechtskraft des Scheidungsurteils folgenden Monat bis zum 31. Juli 2025 betrage damit rund CHF 2'000.00 (CHF 1'246.00 + CHF 750.00).