5.3.5 Mit Rechtskraft des Scheidungsurteils würden sich die Betreuungsunterhaltsbeiträge für den Kläger erhöhen, was zu einer weiteren Verminderung des Überschusses führe. Dieser betrage ab diesem Zeitpunkt CHF 3'355.00. Ein Fünftel entspreche rund CHF 670.00. Ab Februar 2023 steige der Überschuss aufgrund sinkender nachehelicher Unterhaltsbeiträge auf CHF 3'995.00. Ein Fünftel entspreche dann rund CHF 800.00. Mit dem gänzlichem Wegfall der nachehelichen Unterhaltsbeiträge ab August 2024 erhöhe sich der Überschuss auf rund CHF 5'400.00. Ein Fünftel entspreche gut CHF 1'080.00.