diesem Zusammenhang sei sodann ausgeführt worden, die Kindsmutter schränke sich gewaltig ein, um die Kosten der Tagesmutter und der Reinigungskraft stemmen zu können. So sei sie seit Monaten nicht mehr beim Coiffeur gewesen, kaufe sich kaum neue Kleider und könne sich und den Kindern keine Hobbys mehr ermöglichen. Dass die Kindsmutter vor der Geburt des Klägers kostspielige Hobbys gepflegt habe, überdurchschnittlich oft und teuer in die Ferien gefahren sei oder teure Kleidung getragen habe, sei nicht vorgebracht worden. Die Kindsmutter besitze einen VW Tiguan (Neupreis ab rund CHF 32'000.00).