_, die er im Sommer 2020 renoviert habe. Bevor der Beklagte mit der Kindsmutter zusammengezogen sei, habe er – gemäss seinen Aussagen an der Parteibefragung – fünf Jahre in einer 3-Zimmer-Wohnung in U.________ ZH zu einem Mietzins von CHF 2'000.00 (inkl. Parkplatz) gelebt. Anschliessend sei er mit seiner damaligen Partnerin in eine 4,5-Zimmer-Wohnung in V.________ ZH umgezogen, wobei sein Mietzinsanteil CHF 2'500.00 (inkl. Parkplatz) betragen habe. Nach Beendigung dieser Beziehung habe er sich einen Hund angeschafft und sei relativ überstürzt in eine alte Wohnung in W.____