5.1.10 Mit dem Übertritt des Klägers in die Sekundarstufe I im August 2032 erhöhe sich das (hypothetische) Einkommen der Kindsmutter auf CHF 5'520.00. Das Gesamteinkommen betrage CHF 25'520.00. Der Gesamtbedarf sinke auf CHF 13'467.00. Damit verbleibe ein Überschuss von CHF 12'053.00, wobei CHF 934.00 auf die Kindsmutter entfielen. Nach Abzug von Barunterhaltsbeiträgen an die ehelichen Söhne von CHF 3'100.00 resultiere ein massgebender Überschuss von CHF 8'953.00.