Die scheidungsbedingten Unterhaltsverpflichtungen des Beklagten würden bis Ende Januar 2023 CHF 5'150.00 betragen. Ab Februar 2023 würden sie sich um CHF 640.00 auf CHF 4'510.00 und ab August 2024 um weitere CHF 1'410.00 auf CHF 3'100.00 reduzieren. Zusammenfassend sei ab Rechtskraft des Scheidungsurteils von einem massgebenden Überschuss von CHF 3'355.00 auszugehen, der sich ab Februar 2023 auf rund CHF 3'9950.00 und ab August 2024 auf CHF 5'405.00 erhöhen werde.